Liebe Gäste,
bevor Sie die schöne Alte Mühle mieten, sollten Sie sich Zeit nehmen, um die folgenden Zeilen aufmerksam durchlesen. Für einen unbeschwerten, gelungenen Urlaub sind gewissen Rahmenbedingungen wichtig und in Deutschland unumgänglich, dass auch das Mieten eines Ferienhauses mittels eines Vertrages abgewickelt wird. Mit klaren rechtliche Regeln wird Transparenz geschaffen. Versteckte Fußangeln finden Sie hier nicht. Wenn Fragen offenbleiben sollten, wenden Sie sich bitte an mich oder meine Unterstützer.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Reservierungen, Buchungen und Buchungsvereinbarungen jeder Art zwischen Christian Heise, Schlüsselweg 26, 44229 Dortmund (- nachstehend Vermieter genannt) – und ihrem Vertragspartnern (- nachstehend Mieter genannt). Die AGB gelten als vom Mieter anerkannt, sobald der Vermieter eine Buchung des Mieters akzeptiert. Abweichende Regelungen sind mit dem Vermieter schriftlich zu vereinbaren und vom Vermieter zu bestätigen. Die AGB stehen unter dem Vorbehalt einer jederzeitigen Änderung ohne Vorankündigung. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages. Alle Angebote des Vermieters auf seiner Internetseite oder auf Drittseiten von Fremdanbietern sind freibleibend. Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Buchung durch den Vermieter bestätigt worden ist. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe.
Reservierungen
Gerne nehmen wir Ihre Reservierung per Onlinebuchung oder per Email entgegen.
An- und Abreise
Am Anreisetag freuen wir uns, Sie ab 15.00 Uhr in der Alten Mühle begrüßen zu dürfen. Bei Abreise bitten wir Sie, bis 11.00 Uhr oder die im Vertrag festgehaltene Uhrzeit auszuchecken. Verlängerte An- und Abreisezeiten sind auf Wunsch und Verfügbarkeit möglich. Die Anreise ist nach Rücksprache auch ab 18 Uhr möglich.
Anzahlung
Mit Ihrer Buchungsbestätigung bitten wir um eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises innerhalb von 3 Werktagen. Es ist auch möglich sofort den kompletten Reisepreis zu bezahlen. Als Bestätigung der Buchung gilt die Eingangsbestätigung der Anzahlung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Restzahlung erfolgt dann 4 Wochen vor Anreise.
Buchungsänderungen durch den Mieter
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch eine Änderung der Buchung durch den Mieter entstehen können. Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Dritte ist dem Vermieter gegenüber spätestens einen Tag vor Anreise zu nennen. In diesem Fall haften der Mieter und der als Dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für die vertraglich geschuldeten Zahlungen und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, Dritte im Rahmen seines Hausrechts abzulehnen. Der Vermieter kann im Übrigen nicht gewährleisten, dass Änderungen bezüglich der Reisedaten oder der Unterkunft entsprochen werden können.
Änderungen durch den Vermieter / höhere Gewalt
Auch wenn der Vermieter alles tut, um den Aufenthalt des Mieters so reibungslos wie möglich zu gestalten, kann es manchmal vorkommen, dass der Vermieter eine Buchung nicht umsetzen kann. Der Vermieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Kunden eine andere adäquate Unterkunft in vergleichbarer Größe zuzuweisen. Im Falle außergewöhnlicher Umstände kann es auch vorkommen, dass der Vermieter eine Buchung stornieren muss. In diesem Fall erhält der Kunde sämtliche geleisteten Gelder zurück, womit auch eine Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der Stornierung einhergeht. Der Vermieter wird von seiner Leistungspflicht befreit und haftet insbesondere nicht für Verzögerungen und Schäden, die aufgrund einer erforderlichen Änderung oder Stornierung entstehen, wenn der Grund auf höherer Gewalt beruht. Hierzu gehören unvorhergesehene und von dem Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuer, kriegerische und terroristische Handlungen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien.
Stornierung
Kostenlose Stornierungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung möglich. Bis 50 Tage vor Anreisedatum werden Stornierungen mit 50 Prozent berechnet. Stornierungen, die danach erfolgen, werden mit 70 Prozent des Preises aller Übernachtungen berechnet. Stornierungen, die bis einen Tag vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 90 Prozent des Preises aller Übernachtungen berechnet. Stornierungen, die verspätet erfolgen oder bei Nichtanreisen, werden mit dem Gesamtbetrag berechnet. Die gleichen Regelungen gelten auch bei Teilstornierungen einzelner Tage. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Haustiere
Leider können wir keine Hunde in unserer Alten Mühle begrüßen. Andere Haustiere sind nach Absprache möglich. Rauchen Unsere Alte Mühle ist rauchfrei.
Allgemeine Verpflichtungen / Einhaltung der Hausordnung
Das Mietobjekt darf nur bis zu der in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Zusätzliche Gäste sind nicht gestattet. Die Mieter haben sich während ihres Aufenthaltes nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jedem Objekt ausliegt. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden.
Rücktrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls der Mieter die Anzahlung gemäß nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist gezahlt hat, Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Anwesenheit des Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist oder der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Haftung des Vermieters
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Vermieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Vermieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Für vom Kunden eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, etc.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Vermieter Anzeige erstattet. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände des Vermieters, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Betreibergrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Verjährung
Schadensersatzansprüche des Mieters verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Mieter Kenntnis von dem Schaden erlangt spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und diese bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen, auch wenn eine Endreinigung in der Buchung enthalten ist. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Mietsache oder dem Inventar während des Buchungszeitraums als Hauptverantwortlicher für alle Mitreisenden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Unterlässt der Mieter es schuldhaft, Mängel an der Mietsache unverzüglich zu rügen, so tritt ein Minderungsanspruch des vereinbarten Entgelts nicht ein. Es besteht für den Vermieter keine Haftpflicht dem Mieter gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes. Es wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen. Beanstandungen Beanstandungen bezüglich des Zustandes der Mietsache sind unverzüglich bei Ankunft durch den Mieter schriftlich mitzuteilen. Der Vermieter wird sich bei unverzüglicher Beanstandung darum bemühen, Abhilfe zu schaffen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Kunde auf die Beanstandung bezüglich der Reinigung. Beanstandungen bei und nach der Abreise bleiben unberücksichtigt.
Nebenkosten / Zusatzleistungen
Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind vorbehaltlich im Mietpreis enthalten. Der Preis für die Endreinigung (beinhaltet – Bettwäsche, Handtücher, WC-Papier, Handwaschseife, Lappen, Spültuch, Geschirrspüler) ist auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen.
Datenverarbeitung
Der Betreiber stellt seine Datenschutzinformation gemäß Art. 13,14 DS-GVO auf seiner Internetseite zur Verfügung. Sie ist für den Kunden unter der Adresse abrufbar. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG. Rechtswahl,
Gerichtsstand
Diese AGB sowie die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dortmund. Der Vermieter kann den Mieter auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Dies gilt auch, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unbekannt sind.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche (Neben-)Abreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Seiten unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder Lücken aufweisen, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig bleiben.